Dienstag, 8. Mai 2007
Bundesministerin für Justiz a.D. erhebt schwere Vorwürfe
Dienstag, 08. Mai 2007
Die Bundestagsabgeordnete der FDP Fraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erhob auf dem
8. Datenschutzkongress schwere Vorwürfe gegen die geplante Gesetzgebung zur Sicherheit.
Die geplanten Maßnahmen zielten auf die Einführung eines autoritären, von allen Freiheitssichernden und Macht beschränkenden Regelungen der Verfassung enthemmten Staates ab, welcher selbstständig über den Ausnahmezustand entscheidet, so die ehemalige Justizministerin.
Sie warnt dabei vor einem Prozess, der Verminderung unserer freiheitlich – demokratischen Grundrechte.
Die Verfassungsfeindlichen Gesetzesentwürfe unseres Bundesministers des Innern, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, seien kein Zeichen von mangelndem Wissen sondern ein eindeutiges Zeichen für einen Plan unser Grundgesetz ad absurdum zu führen, so Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weiter.
Besonders empört äußert sich die Bundestagsabgeordnete des weiteren darüber, dass Wolfgang Schäuble schon zwei mal öffentlich Grundsätze einer demokratischen Rechtsordnung angegriffen hat und bezog sich dabei auf die Aussagen des Bundesinnenministers, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gelten können und, dass freiheitliche Grundrechte im Alltag praktikabel bleiben müssen.
ausführlich bei heise.de
8. Datenschutzkongress schwere Vorwürfe gegen die geplante Gesetzgebung zur Sicherheit.
Die geplanten Maßnahmen zielten auf die Einführung eines autoritären, von allen Freiheitssichernden und Macht beschränkenden Regelungen der Verfassung enthemmten Staates ab, welcher selbstständig über den Ausnahmezustand entscheidet, so die ehemalige Justizministerin.
Sie warnt dabei vor einem Prozess, der Verminderung unserer freiheitlich – demokratischen Grundrechte.
Die Verfassungsfeindlichen Gesetzesentwürfe unseres Bundesministers des Innern, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, seien kein Zeichen von mangelndem Wissen sondern ein eindeutiges Zeichen für einen Plan unser Grundgesetz ad absurdum zu führen, so Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weiter.
Besonders empört äußert sich die Bundestagsabgeordnete des weiteren darüber, dass Wolfgang Schäuble schon zwei mal öffentlich Grundsätze einer demokratischen Rechtsordnung angegriffen hat und bezog sich dabei auf die Aussagen des Bundesinnenministers, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gelten können und, dass freiheitliche Grundrechte im Alltag praktikabel bleiben müssen.
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Dienstag, 1. Mai 2007
Kubicki fordert gegenüber HL-live Widerstand
Dienstag, 01. Mai 2007
„Schily und Schäuble sind Verfassungsfeinde“
So argumentiert der Fraktionsvorsitzende der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki.
Es macht ihn sprachlos wie Menschen, welche einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt haben nun versuchen selbiges komplett aus zu hebeln.
Hörte man ähnlich scharfe Worte bisher meist von politisch wenig bekannten Akteuren oder freiheitsliebenden Bürgern so trifft Kubicki genau ins schwarze und bringt die sorgen derer zum Ausdruck welche zunehmend Angst haben vor einem Staate, der seine Bürger als potentielle Bedrohung einstuft.
Weiter sagte er:
„Gegen solche Menschen muss man kämpfen, man muss sie bekämpfen.“
Indirekt deutet er damit auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hin.
Artikel 20
1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Meinung Kubickis als MP3
So argumentiert der Fraktionsvorsitzende der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki.
Es macht ihn sprachlos wie Menschen, welche einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt haben nun versuchen selbiges komplett aus zu hebeln.
Hörte man ähnlich scharfe Worte bisher meist von politisch wenig bekannten Akteuren oder freiheitsliebenden Bürgern so trifft Kubicki genau ins schwarze und bringt die sorgen derer zum Ausdruck welche zunehmend Angst haben vor einem Staate, der seine Bürger als potentielle Bedrohung einstuft.
Weiter sagte er:
„Gegen solche Menschen muss man kämpfen, man muss sie bekämpfen.“
Indirekt deutet er damit auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hin.
Artikel 20
1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Meinung Kubickis als MP3
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Freitag, 27. April 2007
Onlinedurchsuchungen vorerst gestoppt
Freitag, 27. April 2007
Wohl auf Grund des massiven Widerspruchs von Datenschützern und Opposition wurden durch den Bundesinnenminister, Dr. Wolfgang Schäuble, die seit 2005 heimlich durchgeführten Onlinedurchsuchungen vorerst gestoppt.
Laut Financial Times Deutschland gäbe es ein Moratorium.
Der Bundesinnenminister habe eine Prüfung der Rechtsgrundlage der durchgeführten Onlinedurchsuchungen angeordnet.
Während dieser Prüfung müssen die Onlinedurchsuchungen ausgesetzt werden.
Sollte diese Prüfung ergeben, dass derzeit keine Rechtsgrundlage besteht so ist es wahrscheinlich, dass die Schaffung dieser forciert wird.
siehe dazu den Artikel der Financial Times Deutschland
siehe dazu auch andere Beiträge dieses Weblogs:
Unsere Computer werden bereits durchsucht
Laut Financial Times Deutschland gäbe es ein Moratorium.
Der Bundesinnenminister habe eine Prüfung der Rechtsgrundlage der durchgeführten Onlinedurchsuchungen angeordnet.
Während dieser Prüfung müssen die Onlinedurchsuchungen ausgesetzt werden.
Sollte diese Prüfung ergeben, dass derzeit keine Rechtsgrundlage besteht so ist es wahrscheinlich, dass die Schaffung dieser forciert wird.
siehe dazu den Artikel der Financial Times Deutschland
siehe dazu auch andere Beiträge dieses Weblogs:
Unsere Computer werden bereits durchsucht
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Strafanzeige gegen den Bundesinnenminister a.D. Otto Schily
Freitag, 27. April 2007
Veranlasst durch die jüngst bekannt gewordenen, verfassungsmäßig bedenklichen Durchsuchungen privater Computer bereitet die Piratenpartei Deutschland einen Strafantrag gegen den ehemaligen Bundesminister des Innern, Herrn Otto Schily vor.
Der derzeitige Entwurf beruft sich auf 22 Paragraphen darunter :
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 145d Vortäuschen einer Straftat
§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
§ 343 Aussageerpressung
§ 241a Politische Verdächtigung
Als Zeugen werden genannt:
die Bundeskanzlerin Angela Merkel
die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz
der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes „Hans Jürgen Papier
der Sprecher für innere Sicherheit der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Wieland
Als Beweise benennt man eine Dienstanweisung, welche von Herrn Otto Schily während seiner Amtszeit erlassen wurde.
Aussicht auf Erfolg existiert allerdings kaum da Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die politische Immunität vor Strafverfolgung geschützt werden.
siehe dazu das Wiki der Piratenpartei Deutschland
Der derzeitige Entwurf beruft sich auf 22 Paragraphen darunter :
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 145d Vortäuschen einer Straftat
§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
§ 343 Aussageerpressung
§ 241a Politische Verdächtigung
Als Zeugen werden genannt:
die Bundeskanzlerin Angela Merkel
die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz
der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes „Hans Jürgen Papier
der Sprecher für innere Sicherheit der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Wieland
Als Beweise benennt man eine Dienstanweisung, welche von Herrn Otto Schily während seiner Amtszeit erlassen wurde.
Aussicht auf Erfolg existiert allerdings kaum da Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die politische Immunität vor Strafverfolgung geschützt werden.
siehe dazu das Wiki der Piratenpartei Deutschland
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