Bundesministerin für Justiz a.D. erhebt schwere Vorwürfe
Dienstag, 08. Mai 2007
Die Bundestagsabgeordnete der FDP Fraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erhob auf dem
8. Datenschutzkongress schwere Vorwürfe gegen die geplante Gesetzgebung zur Sicherheit.
Die geplanten Maßnahmen zielten auf die Einführung eines autoritären, von allen Freiheitssichernden und Macht beschränkenden Regelungen der Verfassung enthemmten Staates ab, welcher selbstständig über den Ausnahmezustand entscheidet, so die ehemalige Justizministerin.
Sie warnt dabei vor einem Prozess, der Verminderung unserer freiheitlich – demokratischen Grundrechte.
Die Verfassungsfeindlichen Gesetzesentwürfe unseres Bundesministers des Innern, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, seien kein Zeichen von mangelndem Wissen sondern ein eindeutiges Zeichen für einen Plan unser Grundgesetz ad absurdum zu führen, so Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weiter.
Besonders empört äußert sich die Bundestagsabgeordnete des weiteren darüber, dass Wolfgang Schäuble schon zwei mal öffentlich Grundsätze einer demokratischen Rechtsordnung angegriffen hat und bezog sich dabei auf die Aussagen des Bundesinnenministers, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gelten können und, dass freiheitliche Grundrechte im Alltag praktikabel bleiben müssen.
ausführlich bei heise.de
8. Datenschutzkongress schwere Vorwürfe gegen die geplante Gesetzgebung zur Sicherheit.
Die geplanten Maßnahmen zielten auf die Einführung eines autoritären, von allen Freiheitssichernden und Macht beschränkenden Regelungen der Verfassung enthemmten Staates ab, welcher selbstständig über den Ausnahmezustand entscheidet, so die ehemalige Justizministerin.
Sie warnt dabei vor einem Prozess, der Verminderung unserer freiheitlich – demokratischen Grundrechte.
Die Verfassungsfeindlichen Gesetzesentwürfe unseres Bundesministers des Innern, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, seien kein Zeichen von mangelndem Wissen sondern ein eindeutiges Zeichen für einen Plan unser Grundgesetz ad absurdum zu führen, so Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weiter.
Besonders empört äußert sich die Bundestagsabgeordnete des weiteren darüber, dass Wolfgang Schäuble schon zwei mal öffentlich Grundsätze einer demokratischen Rechtsordnung angegriffen hat und bezog sich dabei auf die Aussagen des Bundesinnenministers, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gelten können und, dass freiheitliche Grundrechte im Alltag praktikabel bleiben müssen.
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