Kubicki fordert gegenüber HL-live Widerstand
Dienstag, 01. Mai 2007
„Schily und Schäuble sind Verfassungsfeinde“
So argumentiert der Fraktionsvorsitzende der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki.
Es macht ihn sprachlos wie Menschen, welche einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt haben nun versuchen selbiges komplett aus zu hebeln.
Hörte man ähnlich scharfe Worte bisher meist von politisch wenig bekannten Akteuren oder freiheitsliebenden Bürgern so trifft Kubicki genau ins schwarze und bringt die sorgen derer zum Ausdruck welche zunehmend Angst haben vor einem Staate, der seine Bürger als potentielle Bedrohung einstuft.
Weiter sagte er:
„Gegen solche Menschen muss man kämpfen, man muss sie bekämpfen.“
Indirekt deutet er damit auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hin.
Artikel 20
1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Meinung Kubickis als MP3
So argumentiert der Fraktionsvorsitzende der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki.
Es macht ihn sprachlos wie Menschen, welche einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt haben nun versuchen selbiges komplett aus zu hebeln.
Hörte man ähnlich scharfe Worte bisher meist von politisch wenig bekannten Akteuren oder freiheitsliebenden Bürgern so trifft Kubicki genau ins schwarze und bringt die sorgen derer zum Ausdruck welche zunehmend Angst haben vor einem Staate, der seine Bürger als potentielle Bedrohung einstuft.
Weiter sagte er:
„Gegen solche Menschen muss man kämpfen, man muss sie bekämpfen.“
Indirekt deutet er damit auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hin.
Artikel 20
1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Meinung Kubickis als MP3
