Sonntag, 29. April 2007
Beitrag in eigener Sache
Der Zuspruch für diesen Blog, welchen ich aus den Anzahl der Zugriffe herleite überrascht mich sehr.

Dafür an dieser Stelle schon mal vielen dank an alle Leser und Leserinen.

Doch lasst uns diskutieren und Kommentiert meine Ansichten.

Lasst uns gemeinsam Lösungswege finden die Misere auf zu klären.

Also scheut euch nicht mit mir zu Diskutieren.

Und sendet mir Feedback.

Was interessiert euch noch an diesem Thema?

Also dann viel Spaß noch beim Lesen ich freue mich über euer Feedback.

Permalink (1 Kommentar)   Kommentieren





Sonntag, 29. April 2007
Ihr Fingerabdruck wurde am Tatort gefunden
Sicher haben auch Sie die Debatte um die Speicherung der Fingerabdrücke aller Bundesbürger mitbekommen.

Ist ja auch ne tolle Sache nicht wahr?

Wenn irgend ein Straftäter etwas böse macht so wäre die Polizei, einmal davon ausgehend, dass ein Fingerabdruck gefunden wurde, in der Lage diese gespeicherten Daten mit Hilfe von Computern in Windeseile zu befragen und den Täter zu finden.

Aber was, wenn ich mir Ihren Fingerabdruck einfach mal leihe?

Wie, Sie meinen das geht nicht?

Der Chaos Computer Club hat dazu ein ein sehr interessantes Video veröffentlicht.

Die Vorgehensweise ist wie folgt:

1.Der Person, dem Sie den Fingerabdruck kopieren wollen ein Bier ausgeben (zur Not tut es auch ein anderes Getränk)
2.etwas Sekundenkleber in einen kleinen Plastikdeckel tun
3.den Deckel über den Fingerabdruck halten
4.Den Fingerabdruck mit einer Digitalkamera fotografieren
5.Am Computer bearbeiten, damit die Konturen gut herauskommen
6.Ausdrucken
7.ein wenig Holzleim darüber und gut glatstreichen
8.nach dem Aushärten ist der gefälschte Fingerabdruck fertig und kann auf dem eigenen Finger fixiert werden

Mit dieser Methode kann jemand wunderbar Straftaten begehen und Sie dafür gerade stehen lassen.

Aber Ihr Fingerabdruck war ja auch am Tatort --- wer fragt da schon nach?


wer es nicht glaubt sieht sich das hier an

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren





Samstag, 28. April 2007
Schäuble bekräftigt: "Verfassungsänderung gegebenenfalls nötig"
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bekräftigte sein Vorhaben der heimlichen Onlinedurchsuchung privater Computer.

Dabei wolle er aber auf der verfassungsmäßig sicheren Seite bleiben und gegebenenfalls das Grundgesetz dahingehend ändern.

Somit bekräftigte er sein Vorhaben die rechtliche und politische Grundordnung seiner Definition von Sicherheit an zu passen.

Ein solches Vorgehen darf nicht hingenommen werden denn es erschüttert die Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie.

Eine persönliche Frage gerichtet an den Bundesinnenminister sei mir hier gestattet:

Herr Dr. Schäuble.

Seit dem Jahre 2005 wurden Onlinedurchsuchungen durchgeführt.
Es sollte doch nun in Ihrem Interesse sein die Vorteile dieser Ermittlungstechnik zu zeigen und die Erfolge, welche im Kampf gegen den internationalen Terrorismus durch diese Durchsuchungen erzielt wurden zu veröffentlichen.

Sollte dies nicht geschehen so muss ich als mündiger Bürger davon ausgehen, dass die von Ihnen propagierte Zielgruppe nicht die wirklichen Absichten ihres Vorhabens darstellen.



siehe dazu die Meldung des Fachverlags Heise

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren





Wie ist unsere Freiheit gefährdet?
Seit etwa einem Tag existiert dieser Weblog nun.

Bisher habe ich nur versucht klar zu stellen, was von unseren Volksvertretern geplant bzw. schon längst durchgeführt wird.

Doch nun kommt sicherlich Ihre berechtigte Frage wie das einen recht schaffenden Bürger tangieren soll.

Lassen Sie mich zunächst einmal klarstellen, was der Begriff „Freiheit“ eigentlich bedeutet.

Freiheit bedeutet, Sie dürfen Handeln wie es Ihnen Ihr Kopf befiehlt.
Sie sind weder an Zwänge eines Staates noch den Zwängen einer Firma unterworfen.

In diesem Zusammenhang bedeutet Freiheit auch, dass Sie politisch Aktiv werden können.
Dies kann durch Flugblätter, Parteigründung, Gespräche mit Verwandten / Bekannten oder eben wie hier durch einen Weblog geschehen.

Sie haben eine politische Stimme!!!!!

Diese Freiheit ist insbesondere im Journalismus elementar wichtig.

Stellen Sie sich vor ein Journalist einer regierungskritischen Zeitschrift wäre verpflichtet seine Artikel vor der Veröffentlichung einer behördlichen Kontrollinstanz zur Absegnung vor zu legen.

Undenkbar, der verfassungsmäßige Auftrag der Journalisten wäre nicht mehr ausführbar.

Aber was genau passiert real?

Die Kommunikationsdaten von Handy, E-Mail, SMS werden 6 Monate gespeichert.
Die Computer der Deutschen wurden durchsucht und sollen zukünftig legal von normalen Polizeibeamten ebenfalls durchsucht werden.
Die Mautdaten werden angezapft und wahrscheinlich irgendwann zur Prävention eingesetzt.

Wie arbeitet nun ein regierungskritischer Journalist mit der Angst im Rücken die Leute, die er hier gerade kritisiert lesen eventuell mit?

Im schlimmsten Fall wird er sich überhaupt nicht mehr kritisch äußern.
Der Auftrag des Journalismus, die Bürger zu informieren wäre somit nicht mehr durchführbar und eine wichtige Säule, auf welche sich unsere Demokratie stützt würde fehlen.

Hierbei geht es nicht einmal darum, ob so etwas überhaupt der Grund für die zunehmende Abschaffung der freiheitlichen und demokratischen Grundsätze ist.
Woher soll man wissen, dass es eben nicht so kommt? Immerhin besteht die Möglichkeit die gesammelten Daten im Sinne einer Erpressung des Journalisten ein zu setzen.
Wer Garantiert mir, dass dies nicht geschieht?

Und wer Garantiert mir, dass in 10 oder 20 Jahren nicht eine Regierung an der macht ist, die mich selbst so Erpresst?

zum Schluss noch ein Zitat:

"Wer Sicherheit gegen Freiheit ausspielt, verliert am Ende beides." (Benjamin Franklin)

[wird fortgesetzt]

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren





Onlinedurchsuchungen vorerst gestoppt
Wohl auf Grund des massiven Widerspruchs von Datenschützern und Opposition wurden durch den Bundesinnenminister, Dr. Wolfgang Schäuble, die seit 2005 heimlich durchgeführten Onlinedurchsuchungen vorerst gestoppt.

Laut Financial Times Deutschland gäbe es ein Moratorium.

Der Bundesinnenminister habe eine Prüfung der Rechtsgrundlage der durchgeführten Onlinedurchsuchungen angeordnet.
Während dieser Prüfung müssen die Onlinedurchsuchungen ausgesetzt werden.

Sollte diese Prüfung ergeben, dass derzeit keine Rechtsgrundlage besteht so ist es wahrscheinlich, dass die Schaffung dieser forciert wird.
siehe dazu den Artikel der Financial Times Deutschland

siehe dazu auch andere Beiträge dieses Weblogs:

Unsere Computer werden bereits durchsucht

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren





Strafanzeige gegen den Bundesinnenminister a.D. Otto Schily
Veranlasst durch die jüngst bekannt gewordenen, verfassungsmäßig bedenklichen Durchsuchungen privater Computer bereitet die Piratenpartei Deutschland einen Strafantrag gegen den ehemaligen Bundesminister des Innern, Herrn Otto Schily vor.

Der derzeitige Entwurf beruft sich auf 22 Paragraphen darunter :

§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 145d Vortäuschen einer Straftat
§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
§ 343 Aussageerpressung
§ 241a Politische Verdächtigung

Als Zeugen werden genannt:

die Bundeskanzlerin Angela Merkel
die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz
der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes „Hans Jürgen Papier
der Sprecher für innere Sicherheit der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Wieland

Als Beweise benennt man eine Dienstanweisung, welche von Herrn Otto Schily während seiner Amtszeit erlassen wurde.

Aussicht auf Erfolg existiert allerdings kaum da Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die politische Immunität vor Strafverfolgung geschützt werden.


siehe dazu das Wiki der Piratenpartei Deutschland

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren