Schäuble bekräftigt: "Verfassungsänderung gegebenenfalls nötig"
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bekräftigte sein Vorhaben der heimlichen Onlinedurchsuchung privater Computer.

Dabei wolle er aber auf der verfassungsmäßig sicheren Seite bleiben und gegebenenfalls das Grundgesetz dahingehend ändern.

Somit bekräftigte er sein Vorhaben die rechtliche und politische Grundordnung seiner Definition von Sicherheit an zu passen.

Ein solches Vorgehen darf nicht hingenommen werden denn es erschüttert die Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie.

Eine persönliche Frage gerichtet an den Bundesinnenminister sei mir hier gestattet:

Herr Dr. Schäuble.

Seit dem Jahre 2005 wurden Onlinedurchsuchungen durchgeführt.
Es sollte doch nun in Ihrem Interesse sein die Vorteile dieser Ermittlungstechnik zu zeigen und die Erfolge, welche im Kampf gegen den internationalen Terrorismus durch diese Durchsuchungen erzielt wurden zu veröffentlichen.

Sollte dies nicht geschehen so muss ich als mündiger Bürger davon ausgehen, dass die von Ihnen propagierte Zielgruppe nicht die wirklichen Absichten ihres Vorhabens darstellen.



siehe dazu die Meldung des Fachverlags Heise

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