Samstag, 28. April 2007
Schäuble bekräftigt: "Verfassungsänderung gegebenenfalls nötig"
Samstag, 28. April 2007
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bekräftigte sein Vorhaben der heimlichen Onlinedurchsuchung privater Computer.
Dabei wolle er aber auf der verfassungsmäßig sicheren Seite bleiben und gegebenenfalls das Grundgesetz dahingehend ändern.
Somit bekräftigte er sein Vorhaben die rechtliche und politische Grundordnung seiner Definition von Sicherheit an zu passen.
Ein solches Vorgehen darf nicht hingenommen werden denn es erschüttert die Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie.
Eine persönliche Frage gerichtet an den Bundesinnenminister sei mir hier gestattet:
Herr Dr. Schäuble.
Seit dem Jahre 2005 wurden Onlinedurchsuchungen durchgeführt.
Es sollte doch nun in Ihrem Interesse sein die Vorteile dieser Ermittlungstechnik zu zeigen und die Erfolge, welche im Kampf gegen den internationalen Terrorismus durch diese Durchsuchungen erzielt wurden zu veröffentlichen.
Sollte dies nicht geschehen so muss ich als mündiger Bürger davon ausgehen, dass die von Ihnen propagierte Zielgruppe nicht die wirklichen Absichten ihres Vorhabens darstellen.
siehe dazu die Meldung des Fachverlags Heise
Dabei wolle er aber auf der verfassungsmäßig sicheren Seite bleiben und gegebenenfalls das Grundgesetz dahingehend ändern.
Somit bekräftigte er sein Vorhaben die rechtliche und politische Grundordnung seiner Definition von Sicherheit an zu passen.
Ein solches Vorgehen darf nicht hingenommen werden denn es erschüttert die Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie.
Eine persönliche Frage gerichtet an den Bundesinnenminister sei mir hier gestattet:
Herr Dr. Schäuble.
Seit dem Jahre 2005 wurden Onlinedurchsuchungen durchgeführt.
Es sollte doch nun in Ihrem Interesse sein die Vorteile dieser Ermittlungstechnik zu zeigen und die Erfolge, welche im Kampf gegen den internationalen Terrorismus durch diese Durchsuchungen erzielt wurden zu veröffentlichen.
Sollte dies nicht geschehen so muss ich als mündiger Bürger davon ausgehen, dass die von Ihnen propagierte Zielgruppe nicht die wirklichen Absichten ihres Vorhabens darstellen.
siehe dazu die Meldung des Fachverlags Heise
Permalink (0 Kommentare) Kommentieren
Donnerstag, 26. April 2007
Postgeheimnis teilweise obsolet
Donnerstag, 26. April 2007
Stellen Sie sich vor, Sie machen Urlaub in der Türkei.
Ihr Lebensgefährte kann aus dienstlichen Gründen kurzfristig leider nicht mit fliegen aber Ihre beste Freundin springt bereitwillig ein und Sie beide freuen sich schon auf einen wunderschönen männerfreien Frauenurlaub.
Nach kurzer Zeit fehlt Ihnen aber doch Ihre bessere Hälfte und sie beschließen Ihm eine Freude zu machen.
Kurzentschlossen ergreifen Sie ihre Kamera und schießen eine ganze Reihe schöner, erotischer Fotos.
Da wird sich Ihr Mann mit Sicherheit freuen.
Als kleine Dreingabe gibt es noch ein nettes, kleines Video mit Impressionen aus Ihrem Urlaub.
Also Briefmarke drauf und weg damit.
Was glauben Sie, wer Ihre erotischen Fotos alles zu sehen bekommt?
Nur Sie und Ihr Mann?
Falsch Gedacht.
In Wirklichkeit ist es so, dass die Deutsche Post AG verpflichtet ist Briefe und Pakete, welche aus einem Nicht – EU Land kommen zu öffnen.
Wenn ich mir das so überlege, so frage ich mich, wer mir Garantiert, dass keiner der 125.000 an der Postzustellung beteiligten Mitarbeiter der Deutschen Post AG eine kleine Sammlung solcher brisanter Fotos unterhält (ein einfaches Foto-Handy reicht aus um diese zu kopieren) und diese eventuell noch jedermann zur Verfügung stellt?
Das stört Sie noch immer nicht?
Nun dann kann ich Ihnen sicher aus meinem nächsten Urlaub eine Bauanleitung für eine schmutzige Bombe schicken?!
Wer das nicht glaubt liest hier
Ihr Lebensgefährte kann aus dienstlichen Gründen kurzfristig leider nicht mit fliegen aber Ihre beste Freundin springt bereitwillig ein und Sie beide freuen sich schon auf einen wunderschönen männerfreien Frauenurlaub.
Nach kurzer Zeit fehlt Ihnen aber doch Ihre bessere Hälfte und sie beschließen Ihm eine Freude zu machen.
Kurzentschlossen ergreifen Sie ihre Kamera und schießen eine ganze Reihe schöner, erotischer Fotos.
Da wird sich Ihr Mann mit Sicherheit freuen.
Als kleine Dreingabe gibt es noch ein nettes, kleines Video mit Impressionen aus Ihrem Urlaub.
Also Briefmarke drauf und weg damit.
Was glauben Sie, wer Ihre erotischen Fotos alles zu sehen bekommt?
Nur Sie und Ihr Mann?
Falsch Gedacht.
In Wirklichkeit ist es so, dass die Deutsche Post AG verpflichtet ist Briefe und Pakete, welche aus einem Nicht – EU Land kommen zu öffnen.
Wenn ich mir das so überlege, so frage ich mich, wer mir Garantiert, dass keiner der 125.000 an der Postzustellung beteiligten Mitarbeiter der Deutschen Post AG eine kleine Sammlung solcher brisanter Fotos unterhält (ein einfaches Foto-Handy reicht aus um diese zu kopieren) und diese eventuell noch jedermann zur Verfügung stellt?
Das stört Sie noch immer nicht?
Nun dann kann ich Ihnen sicher aus meinem nächsten Urlaub eine Bauanleitung für eine schmutzige Bombe schicken?!
Wer das nicht glaubt liest hier
Permalink (0 Kommentare) Kommentieren
Auf unseren Computern wird bereits geschnüffelt
Donnerstag, 26. April 2007
Gestern am 25.04.2007 um genau 13:39 veröffentliche die Redaktion von www.heise.de eine Nachricht, welche mir den Atem stocken lies.
Darin hieß es, dass die derzeit scharf im Kreuzfeuer der Kritik stehenden Forderungen zur Durchsuchung von privaten Computern bereits seit dem Jahr 2005 durchgeführt werden.
Der Bürger wurde hier gezielt mit Hilfe einer fingierten Debatte über die technische Machbarkeit dieser Onlinedurchsuchungen fehl informiert.
siehe dazu die kleine Anfrage der FDP Fraktion des Bundestages
Am 31.01. 2007 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Onlinedurchsuchungen und damit die heimliche Observation von privaten wie geschäftlichen PC unzulässig sind.:
Zitat:
Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einerErmächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden.
Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung.
siehe dazu die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus
Im Klartext: Bei den hier durchgeführten, laut Verfassung nicht gedeckten Durchsuchungen privater PCs wurde die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland nicht nur gezielt fehl informiert sondern auch noch eine Dienstanweisung über unsere Verfassungsmäßig gegeben Rechte gestellt.
Dieses hier offenbarte Vorgehen entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und sollte in einem freiheitlich, demokratischen Staat nicht einmal zur Debatte stehen.
Besonders kritisch sehe ich die Äußerung der Bundeskanzlerin Angela Merkel welche besagt, dass die im Zuge der Onlinedurchsuchung gesammelten Daten eine Menge erreicht haben über die nur noch schwerlich Herr zu werden ist. Dies ist aus dem Grund besonders kritisch da doch Befürworter der Onlinedurchsuchungen die Schaffung eines Überwachungsstaates immer mit der Begründung abgetan haben, dass eben die Auswertung einer großen Datenmenge so schwierig ist, dass die Schaffung des Überwachungsstaates über diese Mittel gar nicht vorstellbar wäre.
Dr. Dieter Wiefelspütz, Mitglied der SPD Fraktion des deutschen Bundestages entgegnete auf eine Frage bezüglich der Onlinedurchsuchungen im Rahmen der WDR Sendung „Hart aber Fair“:
Ihm sei aus sicheren Quellen bekannt, dass es bis zu diesem Zeitpunkt ein einziges mal zu einer solchen Onlinedurchsuchung gekommen sei.
Diese Aussage ist in Anbetracht der von Frau Angela Merkel angesprochenen Problematik der zu großen Datenmenge nur ein weiterer Beweis für die Lügen mit denen wir Bürger für dumm verkauft werden.
Darin hieß es, dass die derzeit scharf im Kreuzfeuer der Kritik stehenden Forderungen zur Durchsuchung von privaten Computern bereits seit dem Jahr 2005 durchgeführt werden.
Der Bürger wurde hier gezielt mit Hilfe einer fingierten Debatte über die technische Machbarkeit dieser Onlinedurchsuchungen fehl informiert.
siehe dazu die kleine Anfrage der FDP Fraktion des Bundestages
Am 31.01. 2007 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Onlinedurchsuchungen und damit die heimliche Observation von privaten wie geschäftlichen PC unzulässig sind.:
Zitat:
Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einerErmächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden.
Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung.
siehe dazu die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus
Im Klartext: Bei den hier durchgeführten, laut Verfassung nicht gedeckten Durchsuchungen privater PCs wurde die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland nicht nur gezielt fehl informiert sondern auch noch eine Dienstanweisung über unsere Verfassungsmäßig gegeben Rechte gestellt.
Dieses hier offenbarte Vorgehen entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und sollte in einem freiheitlich, demokratischen Staat nicht einmal zur Debatte stehen.
Besonders kritisch sehe ich die Äußerung der Bundeskanzlerin Angela Merkel welche besagt, dass die im Zuge der Onlinedurchsuchung gesammelten Daten eine Menge erreicht haben über die nur noch schwerlich Herr zu werden ist. Dies ist aus dem Grund besonders kritisch da doch Befürworter der Onlinedurchsuchungen die Schaffung eines Überwachungsstaates immer mit der Begründung abgetan haben, dass eben die Auswertung einer großen Datenmenge so schwierig ist, dass die Schaffung des Überwachungsstaates über diese Mittel gar nicht vorstellbar wäre.
Dr. Dieter Wiefelspütz, Mitglied der SPD Fraktion des deutschen Bundestages entgegnete auf eine Frage bezüglich der Onlinedurchsuchungen im Rahmen der WDR Sendung „Hart aber Fair“:
Ihm sei aus sicheren Quellen bekannt, dass es bis zu diesem Zeitpunkt ein einziges mal zu einer solchen Onlinedurchsuchung gekommen sei.
Diese Aussage ist in Anbetracht der von Frau Angela Merkel angesprochenen Problematik der zu großen Datenmenge nur ein weiterer Beweis für die Lügen mit denen wir Bürger für dumm verkauft werden.
Permalink (0 Kommentare) Kommentieren
